MUNGA Interessengemeinschaft

Der TÜV Süddeutschland hat in Verbindung mit der DEUVET einen Anforderungskatalog für die erforderliche Begutachtung von historischen Fahrzeugen im Rahmen des § 21 e StVZO entwickelt. Die nachfolgenden Daten haben wir dem Internet entlockt:

1.Mindestalter des Kfz 30 Jahre,
2.das Kfz muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein,
3.eventuelle Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach der Produktion erfolgt sein,
4.das Kfz muss der StVZO entsprechen,
5.gefährliche Karosserieteile oder Ausstattungsvarianten sind trotz Originalität nicht zulassungspflichtig
( denken Sie z.B. an den 20 Liter Tank auf dem Kotflügel ).


Sämtliche Nachweise hat der Halter zu erbringen.

Details aus dem Katalog, soweit für unseren MUNGA relevant:

  1. die Fahrgestellnummer darf sich weiterhin auf einem separaten Blech befinden, das angenietet ist,
  2. ein Originalfarbton (RAL 7008 / 6012 / 6014 ) ist nicht unbedingt erforderlich. Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive sind natürlich nicht zugelassen. Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand sein. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler werden hingenommen,
  3. Karosserieumbauten sind nicht möglich.
    das äußere Erscheinungsbild muss erhalten, das Fahrzeug weitgehend rostfrei sein.
    Rahmen und Fahrwerk müssen sich im Originalzustand befinden. Eventuelle Reparaturen müssen sach- und fachgerecht ausgeübt worden sein,
  4. Probleme kann es bei der Verwendung von Gasdruckstoßdämpfern geben!
  5. es muss sich um einen DKW – Motor handeln, Vergaser und Ansaugtrakt dürfen nicht verändert werden. Ein gleichwertiger Wartburg - Motor wird nicht toleriert,
  6. das MUNGA – Getriebe darf nicht verändert werden - die Kardanwelle muss eingebaut sein.
  7. es muss die original Bremsanlage eingebaut sein. Die Umrüstung auf Zweikreisbremsanlage wird vermutlich toleriert,
  8. die Umrüstung auf Reifen der Größe 6.50 x 16 wird nach unseren Recherchen akzeptiert, da die Abweichung geringfügig ist und seit fast 20 Jahren gängig ist.
  9. originale Auspuffanlage, auch in Edelstahl. Nachrüstung mit KAT ist allerdings möglich ( weiterhin kein Angebot ).
  10. die Ausstattung muss dem damaligen Lieferumfang entsprechen. Andere Sitze oder Fremdarmaturen werden nicht toleriert.
  11. Radio wird toleriert.
  12. vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen ebenfalls - der Tarnkreis ist unseres Erachtens jetzt nicht mehr zu beanstanden!
  13. Zubehör wird dann akzeptiert, wenn es zeitgenössisch ist und den Zulassungsvorschriften entspricht.
    Die Zulassung mit blauem Rundumkennlicht (Blaulicht) und/oder Martinshörnern ist weiterhin nicht möglich!
  14. Problematisch sind für uns weiterhin der scharfkantige Kühlergrill, das äußere Reserverad und der Tankstutzen am MUNGA 6 + 8. Hier sollten Sie mit dem TÜV-Prüfer ggfs. ins Gespräch kommen. Den Reservekanister auf dem Kotflügel beschriften Sie mit der Aufschrift „Nur für Wasser“. Sollte sich jemand an den Flügelschrauben der Windschutzscheibe in der Bundeswehrausführung stören, so benutzen Sie die Schrauben - Variante der Zivilausführung.

    Viel Spaß beim Zulassen.

    Sollten Sie ernsthafte Probleme haben, wären wir für eine Information dankbar.


    Copyright © 2000 MUNGA IG. Alle Rechte vorbehalten. Geändert am:11. Juni 2001