MUNGA
Interessengemeinschaft
Der TÜV Süddeutschland hat in
Verbindung mit der DEUVET einen Anforderungskatalog für die erforderliche
Begutachtung von historischen Fahrzeugen im Rahmen des § 21 e StVZO
entwickelt. Die nachfolgenden Daten haben wir dem Internet
entlockt:
1.Mindestalter des Kfz 30 Jahre,
2.das Kfz muss in einem
erhaltungswürdigen Zustand sein,
3.eventuelle Umbauten müssen in den ersten
10 Jahren nach der Produktion erfolgt sein,
4.das Kfz muss der StVZO
entsprechen,
5.gefährliche Karosserieteile oder Ausstattungsvarianten sind
trotz Originalität nicht zulassungspflichtig ( denken Sie z.B. an den 20 Liter Tank auf
dem Kotflügel ).
Sämtliche Nachweise hat der
Halter zu erbringen.
Details aus dem Katalog, soweit
für unseren MUNGA relevant:
- die Fahrgestellnummer darf sich
weiterhin auf einem separaten Blech befinden, das angenietet ist,
- ein Originalfarbton (RAL 7008 /
6012 / 6014 ) ist nicht unbedingt erforderlich. Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive
sind natürlich nicht zugelassen. Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand
sein. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler werden
hingenommen,
- Karosserieumbauten sind nicht
möglich.
das äußere Erscheinungsbild muss erhalten, das Fahrzeug
weitgehend rostfrei sein.
Rahmen und Fahrwerk müssen sich im
Originalzustand befinden. Eventuelle Reparaturen müssen sach- und fachgerecht
ausgeübt worden sein,
- Probleme kann es bei der
Verwendung von Gasdruckstoßdämpfern geben!
- es muss sich um einen DKW –
Motor handeln, Vergaser und Ansaugtrakt dürfen nicht verändert werden. Ein
gleichwertiger Wartburg - Motor wird nicht toleriert,
- das MUNGA – Getriebe darf nicht
verändert werden - die Kardanwelle muss eingebaut sein.
- es muss die original Bremsanlage
eingebaut sein. Die Umrüstung auf Zweikreisbremsanlage wird vermutlich
toleriert,
- die Umrüstung auf Reifen der
Größe 6.50 x 16 wird nach unseren Recherchen akzeptiert, da die Abweichung
geringfügig ist und seit fast 20 Jahren gängig ist.
- originale Auspuffanlage, auch in
Edelstahl. Nachrüstung mit KAT ist allerdings möglich ( weiterhin kein Angebot
).
- die Ausstattung muss dem
damaligen Lieferumfang entsprechen. Andere Sitze oder Fremdarmaturen werden
nicht toleriert.
- Radio wird toleriert.
- vorgeschriebene
Beleuchtungseinrichtungen ebenfalls - der Tarnkreis ist unseres Erachtens
jetzt nicht mehr zu beanstanden!
- Zubehör wird dann akzeptiert,
wenn es zeitgenössisch ist und den Zulassungsvorschriften entspricht.
Die
Zulassung mit blauem Rundumkennlicht (Blaulicht) und/oder Martinshörnern ist
weiterhin nicht möglich!
- Problematisch sind für uns
weiterhin der scharfkantige Kühlergrill, das äußere Reserverad und der
Tankstutzen am MUNGA 6 + 8. Hier sollten Sie mit dem TÜV-Prüfer ggfs. ins
Gespräch kommen. Den Reservekanister auf dem Kotflügel beschriften Sie mit der
Aufschrift „Nur für Wasser“. Sollte sich jemand an den Flügelschrauben
der Windschutzscheibe in der Bundeswehrausführung stören, so benutzen Sie die
Schrauben - Variante der Zivilausführung.
Viel Spaß beim Zulassen.
Sollten Sie ernsthafte Probleme haben, wären wir
für eine Information dankbar.
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MUNGA IG. Alle Rechte vorbehalten. Geändert am:11. Juni 2001